Terminregelung & Ausfallgebühr

Ausfallgebühr einfach erklärt

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen und nicht mindestens 24 Stunden vorher absagen, berechnen wir eine Ausfallgebühr. Diese Gebühr ist keine Behandlung und wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie betrifft ausschließlich die für Sie reservierte Zeit, die wir kurzfristig in der Regel nicht neu vergeben können.

Die Ausfallgebühr orientiert sich dabei an dem Honorar, das uns für die eingeplante Behandlungszeit entgangen ist (abzüglich ersparter Aufwendungen).

Eine Ausfallgebühr fällt nur an, wenn wir den Termin kurzfristig nicht anderweitig vergeben können. Können wir den Termin noch neu besetzen, berechnen wir selbstverständlich keine Ausfallgebühr.

Die Ausfallgebühr bedeutet nicht, dass Sie eine zusätzliche Behandlung oben drauf bekommen.

So funktioniert es

Sie haben zum Beispiel 6 Behandlungen auf Ihrer Verordnung.
Wenn Sie Termin 4 verpassen, ist Termin 4 noch nicht erbracht.
Dann fällt eine Ausfallgebühr für die freigehaltene Zeit an.
Danach wird Termin 4 als Ersatztermin nachgeholt.

Das Ergebnis: Sie erhalten weiterhin die 6 Behandlungen aus Ihrer Verordnung. Nicht 7.

Kurz gesagt

Die Ausfallgebühr betrifft die reservierte, ungenutzte Terminzeit.
Der Ersatztermin sorgt dafür, dass Ihre Behandlung trotzdem vollständig stattfinden kann.